Erneuerung der Risikoatteste bis Mitte April nötig
Vor dem 1. April 2022 ausgestellte COVID-19-Risikoatteste, die u.a. zur Arbeitsfreistellung berechtigten, sind in der ersten Aprilhälfte zu erneuern. Die entsprechende gesetzliche Änderung wurde nunmehr (§735 Abs 3e ASVG) veröffentlicht.
Verlängerung von Sonderbetreuungszeit und Sonderfreistellung für Schwangere
Sowohl die Sonderbetreuungszeit nach § 18b AVRAG als auch die COVID-19-Freistellung für Schwangere nach § 3a MSchG wurden bis Ende Dezember 2021 verlängert.