Wichtige Änderungen beim EU-Meldepflichtgesetz ab 2026
Mit dem neuen Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) (BGBl I Nr. 96/2025) wurde das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) wesentlich angepasst. Die Änderungen gelten seit 1. Jänner 2026.
Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes
Das Informationsschreiben des BMF wurde auf Basis von bislang an das BMF herangetragenen Fragen und Stellungnahmen erstellt und stellt einen Auslegungsbehelf zur Anwendung des EU-MPfG dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.


