#272 – Elternteilzeit – Sascha Obrecht
Die Elternteilzeit wirft zahlreiche spannende Fragen auf. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und zahlreiche weitere Fragen erläutere ich mit meinem Gast Herrn Dr. Sascha Obrecht, Universitätsassistent am Institut Arbeits- und Sozialrecht der Uni Wien.
Verlust des Kündigungsschutzes bei Elternteilzeit
Wenn eine Arbeitnehmerin bei fehlender Zustimmung des Arbeitgebers zu der (zu vereinbarenden) Elternteilzeit keine Klage einbringt, erlischt der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz binnen vier Wochen nach Ablehnung der Elternteilzeit durch den Arbeitgeber (OGH 28. 9. 2017, 8 ObS 7/17p). Ein Beitrag von Mag. Judith Morgenstern.


