Elektronische Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde iZm COVID-19
Am 16. 4. 2020 wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus im BGBl veröffentlicht.
Neu im BGBl: Verordnungen des BMF
Neue Verordnungen: elektronische Übermittlung von Aufzeichnungen gemäß UStG & nähere Regelung der Umsetzung des Digitalsteuergesetzes 2020.