Elektronische Einreichung von Anbringen iZm steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus
Am 27. 3. 2020 wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus in BGBl II 2020/121 kundgemacht.