Alexa und Co: Wer als „Verwender der AGB“ von Sprachassistenten gilt
Als Verwender der AGB eines auf einem Gerät vorinstallierten oder mit diesem verwendbaren Sprachassistenten gilt der Anbieter des Sprachassistenten und nicht der Verkäufer des Gerätes. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer ein Schwesterunternehmen des Anbieters des Sprachassistenten ist.