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Datenschutz für juristische Personen

GmbHs oder Vereine genießen nach der DSGVO kein Recht auf Datenschutz. Vom Anwendungsbereich des erhalten gebliebenen Grundrechtes nach § 1 DSG sehen weite Teile der Literatur jedoch auch juristische Personen umfasst. Auch erste Entscheidungen der Datenschutzbehörde (DSB) zur Reichweite von § 1 DSG gehen in diese Richtung.

DSGVO
Datenschutz

Verletzung der Auskunftspflicht

Mit rechtskräftigem Bescheid vom 6.6.2018 (DSB‑D122.829/0003‑DSB/2018) hat die Datenschutzbehörde (DSB) einer Beschwerde wegen Rechtsverletzung infolge unvollständig erteilter Auskunft stattgegeben.