Steuerliche Behandlung von Dienstfahrrädern
Arbeitskräftemangel, Nachhaltigkeitsgedanken und Fitnesstrends bewegen immer mehr Arbeitgeber dazu, den Mitarbeitern unentgeltlich Fahrräder oder E-Bikes zur Verfügung zu stellen. Was das aus Steuer- und SV-Sicht bedeutet.
Das bringt 2020 – Steuerfreie Dienstfahrräder für Mitarbeiter
Wien (APA) – Die von ÖVP und FPÖ beschlossene Steuerreform ermöglicht ab 1. Jänner steuerfreie Dienstfahrräder für Mitarbeiter, kurz „Jobrad“ genannt. Konkret können Firmen für ihre Belegschaft Fahrräder ankaufen, ohne dass bei privater Nutzung ein Sachbezug anfällt. Die Arbeitgeber können auch den Vorsteuerabzug geltend machen, das heißt, die 20-prozentige Mehrwertsteuer fällt beim Kauf weg.