BFG: Vereinbarungen über Bestandverhältnisse iZm Unternehmensübergang
Vereinbarungen zwischen „altem“ Bestandnehmer, „neuem“ Bestandnehmer und Bestandgeber, die neben der Beurkundung des ex lege Überganges des Bestandverhältnisses nach § 38 UGB auch rechtsgeschäftliche Absprachen zwischen den Vertragspartnern über das übergehende Bestandverhältnis enthalten, unterliegen der Bestandvertragsgebühr.