Ergänzung des Erlasses zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Am 10. 7. 2020 wurde eine Ergänzung zu den Abschnitten 3.3.4. und 4.6.6. des Erlasses des BMF vom 23. 12. 2019, BMF-010102/0007-I/8/2019, in der Findok veröffentlicht.
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Die Übergangsregelung für die Sparte Einzelhandel sowie die Sparte Markt-, Straßen- und Wanderhandel bzw vergleichbare andere gewerblich tätige Unternehmen vom 19. 11. 2015 bleibt (verlängert) aufrecht.
BMF: Verlängerung der 15-Warengruppen-Regelung
Die Übergangsregelung für die Sparte Einzelhandel sowie die Sparte Markt-, Straßen- und Wanderhandel bzw vergleichbare andere gewerblich tätige Unternehmer bleibt bis Ende 2025 aufrecht.