Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten nach § 91 GMSG – Liste der teilnehmenden Staaten (1. 5. 2021)
Diese BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, welche für den Meldezeitraum 2021 zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten, und führt darüber hinaus jene Staaten und Territorien an, für die im Kalenderjahr 2021 Informationen gemäß § 4 GMSG an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen.
Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten – Liste der teilnehmenden Staaten per 1. Mai 2020
Diese BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, welche für den Meldezeitraum 2020 zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten, und führt jene Staaten und Territorien an, für die im Kalenderjahr 2020 Informationen gemäß § 4 GMSG an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen.