Akteneinsicht beim Primärschuldner durch den Haftungspflichtigen
Der Einsichtnahme des Haftungspflichtigen in die Akten des Abgabenverfahrens steht die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht iSd § 48a BAO keinesfalls entgegen.
BVwG: Kein gesondertes Auskunftsrecht bei Akteneinsicht
In seiner Entscheidung vom 3.7.2019 kommt das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zur Auffassung, dass im Falle des Bestehens einer Akteneinsicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten nach der Strafprozessordnung (StPO) kein gesondertes Recht auf Daten-Auskunft gebührt.