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Keine Rückforderung von Dienstnehmer­anteilen zur Sozial­versicherung

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Wird eine selbständige Tätigkeit – im Zuge einer GPLA – als unselbständige Beschäftigung qualifiziert, werden dem (nunmehrigen) Dienstgeber Beiträge zur Sozial­versicherung vorgeschrieben. Ein Rückforderungs­recht in Bezug auf die Dienstnehmer­anteile besteht aber auch dann nicht, wenn der vermeintlich Selbständige die von ihm bezahlten Sozial­versicherungsbeiträge zurückerhält. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Entscheidung: OGH 28. 11. 2017, 9 ObA 36/17k
Der ganze Artikel (PV-Info 3/2018, 23) als PDF und bei Lindeonline.

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