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Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am 24. 4. 2019 den Weg für die neue Mindestsicherung geebnet. Nach einem mehrstündigen Hearing stimmten ÖVP und FPÖ für das von der Regierung vorgelegte Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Änderungen wurden nur in Detailbereichen vorgenommen.
Gemäß Regierungsentwurf dürfen die Länder künftig bestimmte Höchstgrenzen bei der Sozialhilfe nicht mehr überschreiten, wobei als Deckel für Alleinstehende der Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz (2019: 885,47 Euro) festgelegt ist. Außerdem sind gestaffelte Zuschläge für Kinder und reduzierte Geldleistungen bei mangelhaften Sprachkenntnissen vorgesehen. Behinderte Menschen werden hingegen einen Bonus erhalten. Für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus sind künftig nur noch Grundversorgungsleistungen in Aussicht genommen.
Der Nationalrat wird sich heute, am 25. 4. 2019, mit dem Gesetzespaket befassen. Dabei soll es laut ÖVP-Klubobmann August Wöginger noch zu gesetzlichen Klarstellungen in Bezug auf die Anrechenbarkeit von Spenden kommen. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. 6. 2019, die Länder haben dann bis zum Jahresende Zeit, die Vorgaben des Bundes umzusetzen.
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