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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat AGB-Bestimmungen von simpliTV wegen ihres Widerspruches gegen die DSGVO beim OGH eingeklagt. Die AGB-Bestimmungen sahen die Verarbeitung und Weitergabe der Kundendaten für Werbezwecke vor.
Zur Bestellung von Produkten bei simpliTV, müssen Benutzerinnen und Benutzer den AGB des Unternehmen zustimmen. Diese AGB enthielten Bestimmungen, die eine Weitergabe von Kundendaten an mit der simpli services GmbH & Co KG verbundene Unternehmen zu Werbezwecken erlaubt haben. Nach der DSGVO darf jedoch ein Vertragsabschluss nicht von der Zustimmung zur Weitergabe und Verarbeitung von Daten abhängig gemacht werden.
Das hat nun auch der OGH bestätigt. Er hat sich mit der Frage des Kopplungsverbotes beschäftigt und die fraglichen Bestimmungen der AGB als unzulässig erklärt.
Laut simpliTV-Geschäftsführer Michael Weber, waren die betroffenen Bestimmungen der AGB aber ohnehin seit Februar 2017 nicht mehr Teil der AGB.