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Ökostrom – 300.000 Haushalte werden von Abgabe befreit

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Wien (APA) – Die geplante Novelle des Ökostromgesetzes, durch die Ärmere gänzlich von der Ökostromabgabe befreit werden sollen, entlastet laut Energieministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) 300.000 Haushalte. Derzeit bezahlt jeder Haushalt rund 70 bis 90 Euro Ökostrombeitrag im Jahr. Die Politikerin griff in einer Aussendung die SPÖ an, die sich die Befreiung auf ihre Fahnen heftet.

Schließlich sei die Befreiung Teil des Ökostrom-Pakets gewesen, das die SPÖ mit ihrem Veto im Bundesrat zu Fall gebracht habe, so Köstinger am Donnerstag in einer Aussendung. Die Roten hatten ihre Stimmen nicht für eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat zur Verfügung gestellt, aber einen Antrag auf die Befreiung eingebracht, der auch beschlossen wurde, sagte SPÖ-Energiesprecherin Muna Duzdar zur APA.

Gegenseitig werfen sich die Politikerinnen „parteipolitische Spielchen“ der jeweils anderen Fraktion vor. „Hoffentlich wird die SPÖ diesmal Vernunft über parteipolitisches Kalkül setzen“, hieß es von Köstinger bezogen auf die neuerlich notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat. Freilich ist an einer Zustimmung der Sozialdemokraten diesmal nicht zu zweifeln, sagte Duzdar doch, dass es sich bei der Befreiung um eine Forderung der Sozialdemokraten handle. „Nun hat Ministerin Köstinger in diesem Punkt eingelenkt und einen Eins-zu-Eins-Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt“, so Duzdar.

Auf die Einladung von Duzdar an die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ, rund um die Biomasse nun doch noch ein Gesetz mit Zweidrittelmehrheit zu verhandeln, ging Köstinger in ihrer Aussendung nicht direkt ein. Sie ließ wissen, dass beide Gesetze – also die Novelle des Ökostromgesetzes zur Abgabenbefreiung Ärmerer und das sogenannte Biomasse-Grundsatzgesetz – sollen möglichst rasch beschlossen werden. „Das ist ein gemeinsames Paket, dabei soll es auch bleiben“, so Köstinger.

Das geplante Biomasse-Grundsatzgesetz, das die Notwendigkeit der Zweidrittelmehrheit umgeht, sei nur ein „hoch kompliziertes, unsicheres Konstrukt mit vielen Unsicherheiten für die Betreiber“, kritisierte Duzdar. „Wir sind gesprächs- und verhandlungsbereit.“

Eine bundesweite Lösung sei nicht umsonst entstanden und sei auch weiterhin angebracht, denn derzeit sollten, geht es nach der Bundesregierung, zehn neue Gesetze – ein Grundsatzgesetz und neun Landesgesetze – geschaffen werden, bemängelte Duzdar einen „entstehenden Förderdschungel und Fleckerlteppich“.

Der ursprüngliche Gesetzesvorschlag der Bundesregierung scheiterte an der fehlenden Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat, die nur mit der SPÖ zu bewerkstelligen ist. Damit sollte die Zeit bis zu einer grundlegenden Neufassung der Ökostromförderung überbrückt werden.

Ein zentraler Punkt waren Förderungen für 47 Biomassekraftwerke, die für drei Jahre 140 bis 150 Mio. Euro Hilfe erhalten sollten. An dieser Subvention entzündeten sich die gegensätzlichen Positionen. Die Regierungsparteien wiesen darauf hin, dass in der gesamten Wertschöpfungskette über 6.000 Arbeitsplätze an (allen rund 130) Biomassekraftwerken hängen, viel regionale Wertschöpfung entstehe und heimisches Holz dort verwertet werde.

Als Alternative müssten Strom aus fossilen Energieträgern oder Atomstrom zum Einsatz kommen. Die SPÖ machte geltend, dass nur rund 200 direkte Jobs in den 47 Kraftwerken betroffen seien, die genaue Verwendung der Förderung nicht im Gesetz stehe und arme Menschen zu wenig entlastet würden. Die Sozialdemokraten wollten etwa die Tarife ins Gesetz schreiben, Ärmere von der Abgabe befreien und eine Liste der Anlagenbetreiber veröffentlichen.

Die Verlängerung der Förderung sollte daraufhin mit dem geplanten „Biomasse-Grundsatzgesetz“ einfachgesetzlich kommen. Ärmere-Sozialhilfe- und Pensionsbezieherinnen/Sozialhilfe- und Pensionsbezieher sowie Studierende und Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbezieher – haben derzeit eine Deckelung der Ökostromabgabe in Höhe von 20 Euro jährlich.

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