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(BMF) – Seit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 waren Neuemissionen von österreichischen KMUs im Dritten Markt der Wiener Börse nicht mehr möglich. Dadurch wurde es ihnen deutlich erschwert, an Eigenkapital zu kommen. Als Ausweichlösung mussten einige von ihnen ihr Kapital im Ausland beschaffen, zB in Deutschland, wo der Dritte Markt 2016 wiederbelebt wurde.
Dieser Abwanderung soll künftig gegengesteuert werden. Durch die Änderung des AktG, die heute, Mittwoch, 24. 10. 2018, den Nationalrat passiert hat, wird es österreichischen KMUs künftig wieder möglich sein, Inhaberaktien für die Kapitalbeschaffung zu verwenden. Die Nachfrage ist enorm. Ein gutes Dutzend Unternehmen hat ihr Interesse bei der Wiener Börse bereits deponiert und möchte diesen Weg der Kapitalbeschaffung gehen.
Laut Finanzminister Löger soll die Öffnung des Dritten Marktes für KMUs Inlandsinvestitionen fördern, Arbeitsplätze sichern und für weiteres Wachstum sorgen.