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Steuerfahndung erreicht 2019 Mehrergebnis von 104 Mio Euro

(Bild: © iStock/AH86)

Pressemitteilung des BMF vom 10. 8. 2020.

Die Fahndungsteams der Steuerfahndung haben im abgelaufenen Jahr 2019 561 Fälle bearbeitet und abgeschlossen. Das führte zu einem Gesamtmehrergebnis für den Steuerzahler von knapp 104 Mio Euro.

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 104 Zwangsmaßnahmen durch die Steuerfahndung durchgeführt, diese beinhalten unter anderem 85 Hausdurchsuchungen an 292 Einsatzorten mit insgesamt 1.472 Personentagen. Bei diesen Hausdurchsuchungen wurden unter anderem 72.000 GB an IT-Daten sichergestellt.

Die Steuerfahndung ist eine Spezialeinheit für Ermittlungen in besonderen Finanzstraffällen, die sowohl nationale Koordinationsaufgaben als auch den internationalen Kontakt in großen grenzüberschreitenden Fällen von Mehrwertsteuerbetrug wahrnimmt. Im vergangenen Jahr konnten auch zahlreiche teils spektakuläre Fälle abgeschlossen werden.

Internationale Vernetzung

Die Integration des Central Liaison Offices (CLO) in die Steuerfahndung und der damit verbundenen gebündelten Kompetenzen ermöglicht die optimale Nutzung der internationalen Amtshilfe für die grenzüberschreitende Betrugsbekämpfung. Das CLO bearbeitete im Jahr 2019 fast 8.400 Fälle und leistete damit einen wertvollen Beitrag im Kampf gegen internationalen Steuerbetrug.

Erfolge

So wurde beispielsweise ein internationaler Karussellbetrug aufgedeckt, bei dem die Täter Fliesen statt Smartphones in Verpackungen von Mobiltelefonen verstaut hatten. Die Verpackungen sollten nicht auffallen und wurden bewusst so präpariert, dass bei Gewichtskontrollen der Lieferungen im Rahmen der Verzollung niemand Verdacht schöpfen sollte. Die „Fliesen-Handys“ waren natürlich niemals für den Verkauf bestimmt, sondern sind gewiefte Instrumente zum Umsatzsteuerbetrug. Die Ermittlungen in diesem Fall sind noch am Laufen.

Abgabenbetrug und -hinterziehung im großen Stil betrieb der Lokalbesitzer eines Chinarestaurants in Vorarlberg. Mithilfe eines Programmierers manipulierte er seine Registrierkasse so, dass Umsätze im Nachhinein aus dem System gelöscht werden konnten. Hausdurchsuchungen der Steuerfahndung brachten dafür zahlreiche Beweise zutage, der Lokalbesitzer zeigte sich danach geständig. Abgabenrechtliche Nachforderungen in Höhe von fast 600.000 Euro wurden gestellt.

Bei einem weiteren Fall konnten die Steuerfahnder einen steirischen Obstbauern überführen, der sämtliche vorgelegten Vollmachten von ausländischen Unternehmen, diverse Rechnungen sowie auch die vorgelegten Transportpapiere gefälscht hatte und es zu keiner Zeit Lieferungen von Äpfeln ins Ausland gegeben hat. Sogar Firmenstempel und Zollstempel ließ der Beschuldigte selbst anfertigen, um die Dokumente fälschen zu können. Die Tat wurde vom beschuldigten Obstbauer letztendlich auch vollumfänglich gestanden. Er verursachte durch seine Handlungen einen Schaden von 9 Mio Euro.

Vier Jahre wurde von der Steuerfahndung gegen einen Getränkegroßhändler aus Salzburg in einem weiteren komplexen Fall ermittelt. Dabei bestätigte sich der Verdacht, dass der Händler etlichen Gastronomiekunden ermöglicht hat, nicht registrierte Bareinkäufe zu tätigen. Die Bareinkäufe der Wirte und Lokalbetreiber sind in weiterer Folge beim Getränkegroßhändler als namenlose Barverkäufe oder als Verkäufe an andere Kunden fakturiert worden. Die Ermittlungen der Steuerfahndung haben hierzu ergeben, dass Kundennamen erfunden und Scheinkundenkonten in der Buchhaltung des Getränkegroßhändlers zur Verschleierung der tatsächlichen Warenempfänger angelegt wurden. Die abgaben- und finanzstrafrechtlichen Prüfungen durch die Außenprüfer des Finanzamtes Salzburg-Stadt und der Steuerfahndung Salzburg bei 15 identifizierten Gastronomiekunden und Schwarzeinkäufern führte zu abgabenrechtlichen Nachforderungen von über 4,2 Mio Euro.

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