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Neu im BGBl: Anpassungen der BMF-Verordnungen aufgrund der neuen Steuergesetze

(Bild: © BMFcitronenrot) (Bild: © BMFcitronenrot)

Mit BGBl II 2019/313 wurde am 31. 10. 2019 die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen geändert wird, veröffentlicht.

Es handelt sich um die Anpassung der Umsatzgrenze von 30.000 Euro auf 35.000 Euro.



Mit BGBl II 2019/314 wurde am 31. 10. 2019 die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Sachbezugswerteverordnung geändert wird, veröffentlicht.

Dabei handelt es sich um die Neuregelung der Kfz-Besteuerung aufgrund des StRefG 2020. Siehe dazu auch Haller, Die Neuregelung der Kfz-Besteuerng 2020, SWK 31/2019, 1346 ff.



Mit BGBl II 2019/315 wurde am 31. 10. 2019 die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der Aufzeichnungs- und Sorgfaltspflichten im Bereich des E-Commerce und des Versandhandels bestimmt werden (Sorgfaltspflichten-Umsatzsteuerverordnung – Sorgfaltspflichten-UStV), veröffentlicht.

Die Verordnungsanpassung dient der Umsetzung des neuen § 18 Abs 11 UStG sowie des neuen § 27 Abs 1 UStG, geändert durch das FORG.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.