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Änderung der Gastgewerbepauschalierungsverordnung im BGBl kundgemacht

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

BGBl II 2020/355, ausgegeben am 4. 8. 2020.

Am 4. 8. 2020 wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Festlegung von Durchschnittssätzen für Betriebsausgaben für Betriebe des Gastgewerbes, über die vereinfachte Führung des Wareneingangsbuches und über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmitteln und Getränken (Gastgewerbepauschalierungsverordnung 2013) geändert wird, im BGBl kundgemacht.

Die Änderungen wurden notwendig aufgrund

  1. des § 17 Abs 4 und 5 EStG 1988, BGBl 1988/400, zuletzt
    geändert durch das Bundesgesetz BGBl I 2020/54, und
  2. der §§ 128, 131 Abs 1 Z 3 und 163 BAO, BGBl 1961/194,
    zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I 2020/44.

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