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BGBl II 2020/355, ausgegeben am 4. 8. 2020.
Am 4. 8. 2020 wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Festlegung von Durchschnittssätzen für Betriebsausgaben für Betriebe des Gastgewerbes, über die vereinfachte Führung des Wareneingangsbuches und über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmitteln und Getränken (Gastgewerbepauschalierungsverordnung 2013) geändert wird, im BGBl kundgemacht.
Die Änderungen wurden notwendig aufgrund
geändert durch das Bundesgesetz BGBl I 2020/54, und
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I 2020/44.