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International Internationales Steuerrecht

Rat der EU: Aktualisierte Vorschriften für Finanzderivate und Clearing & Maßnahmen zur Risikoverringerung im Bankensektor

Kapitalmarktunion: Rat verabschiedet aktualisierte Vorschriften für Finanzderivate und Clearing

Der Rat hat heute, 14. 5. 2019, eine Verordnung zur Verbesserung des bestehenden Regelungsrahmens für den Markt für außerbörslich gehandelte (OTC-)Derivate angenommen. Die 2012 erlassene Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) ist Teil der Regulierungsmaßnahmen, die die EU als Reaktion auf die Finanzkrise ergriffen hat; konkret geht es darin um Lösungen für die Probleme im Zusammenhang mit der Funktionsweise des OTC-Derivatemarkts, die während der Finanzkrise 2007–2008 aufgetreten sind.

Mit der  von der Ministerrunde angenommenen Verordnung wird die EMIR-Verordnung geändert. Insbesondere wird eine neue Kategorie von „kleinen finanziellen Gegenparteien“ eingeführt, die künftig nicht mehr verpflichtet sein werden, das Clearing ihrer Transaktionen durch eine zentrale Gegenpartei (CCP) vornehmen zu lassen; den Verpflichtungen zur Risikominderung sind jedoch auch sie weiterhin unterworfen. Für kleinere nichtfinanzielle Gegenparteien werden zudem niedrigere Clearingauflagen gelten. Darüber hinaus wird die vorübergehende Befreiung der Altersversorgungssysteme von der Clearingpflicht um weitere zwei Jahre verlängert (im Anschluss ist zweimal eine zusätzliche Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich).

Durch die aktualisierten Vorschriften werden auch die bestehenden Berichtspflichten gestrafft.

Die Verordnung wird in der Woche vom 20. 5. unterzeichnet und tritt zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

⇒   Zur Pressemitteilung des Rates.


Bankenunion: Rat nimmt Maßnahmen zur Risikoverringerung im Bankensektor an

Der Rat hat heute, 14. 5. 2019, ein umfassendes Paket von Rechtsvorschriften angenommen, das die Risiken im Bankensektor verringern und die Widerstandsfähigkeit der Banken gegen mögliche Schocks weiter stärken wird.

Das Paket enthält Änderungen an den Eigenmittelvorschriften (Verordnung 575/2013 und Richtlinie 2013/36/EU), mit denen die Eigenmittel- und Liquiditätslage der Banken gefestigt wird, und stärkt den Rahmen für die Sanierung und Abwicklung notleidender Banken (Richtlinie 2014/59/EU und Verordnung 806/2014). Durch diese Vorschläge werden Reformen umgesetzt, die im Anschluss an die Finanzkrise 2007/2008 auf internationaler Ebene vereinbart wurden, um den Bankensektor zu stärken und verbleibende Herausforderungen hinsichtlich der Finanzstabilität zu bewältigen. Sie wurden im November 2016 vorgelegt und umfassen Elemente, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und vom Rat für Finanzstabilität (FSB) vereinbart wurden.

Das Paket umfasst insbesondere folgende Schlüsselmaßnahmen:

  • eine Anforderung an die Verschuldungsquote für alle Institute sowie einen Puffer bei der Verschuldungsquote für alle global systemrelevanten Institute;
  • Anforderung der stabilen Refinanzierung;
  • ein neues Rahmenwerk hinsichtlich des Marktrisikos für Meldezwecke, einschließlich Maßnahmen zur Verringerung der Melde- und Offenlegungspflichten und zur Vereinfachung der Vorschriften bezüglich Marktrisiko und Liquidität für kleine, weniger komplexe Banken, damit ein verhältnismäßiger Rahmen für alle Banken innerhalb der EU sichergestellt ist;
  • die Anforderung an Drittlandsinstitute mit umfangreichen Aktivitäten in der EU, ein zwischengeschaltetes Mutterunternehmen in der EU zu haben;
  • eine neue Anforderung der Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit für global systemrelevante Institute;
  • stärkere Vorschriften zur Nachrangigkeit bezüglich Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für global systemrelevante Institute und andere große Banken;
  • die neue Befugnis der Abwicklungsbehörde, ein Moratorium zu verhängen.

Das Bankenpaket umfasst auch eine Reihe gezielter Maßnahmen, die den Besonderheiten der EU gerecht werden, wie Anreize für Investitionen in öffentliche Infrastrukturen und KMU oder ein Kreditrisikorahmen zur Erleichterung für die Veräußerung notleidender Kredite.

Nach der Unterzeichnung der angenommenen Rechtsvorschriften in der Woche vom 20. 5. wird das Bankenpaket im Laufe des Juni im Amtsblatt veröffentlicht werden und 20 Tage darauf in Kraft treten. Die meisten der neuen Vorschriften werden ab Mitte 2021 gelten.

⇒   Zur Pressemitteilung des Rates.

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