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Europas Arbeitgeber sollen die geleisteten Arbeitsstunden ihrer Arbeitnehmer künftig genau dokumentieren, um Überstunden korrekt erfassen zu können. Das hat der EuGH am 14. 5. 2019, C-55/18, CCOO, entschieden. Das Urteil hat für große Aufregung gesorgt, besonders in unserem Nachbarland Deutschland.
Für österreichische Arbeitgeber bedeutet das Urteil vorerst keine grundlegenden Änderungen. Ungeachtet dessen müssen Arbeitgeber das Urteil und dessen Auswirkungen kennen, um sich rechtskonform verhalten zu können und auf etwaige Änderungen vorbereitet zu sein. Dem Konzept der Vertrauensarbeitszeit ohne Zeitaufzeichnungen erteilt dieses Urteil vorerst eine Absage. Lesen Sie in diesem Gastbeitrag von Dr. Anna Mertinz und Dr. Clemens Jenny, welche Auswirkungen diese Entscheidung für Arbeitgeber hat und was in Zukunft zu beachten ist.
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