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Der jährliche Kontrollplan sieht drei Schwerpunkte vor, die für den Rest des Jahres aufsichtsbehördlich verfolgt werden. Diese beinhalten Kurzarbeit, Paketzustellung und das Baugewerbe.
Der jährliche Kontrollplan der Finanzpolizei wird zwischen BMF und BMA erstellt und präsentiert.
Bei der Überprüfung der Kurzarbeit soll es u.a. auch darum gehen Verhältnisse zu identifizieren, wo kurzarbeitende Arbeitnehmer durch ausländische Subunternehmer ersetzt werden.
Ein weiteres Prüfungsfeld soll die Paketzusteller betreffen, die für Online-Plattformen tätig sind und allfällige Scheinselbständigkeitsverhältnisse aufzudecken. Zu diesem Themenkomplex hat sich erst jüngst erneut das BFG (3.8.2021, RV/2100364/2012) geäußert.
Der dritte Schwerpunkt umfasst das Baugewerbe, wo gegen illegale ausländische Konkurrenz vorgegangen werden soll. 2020 wurden in diesem Bereich 435 Fälle von Verstößen gegen das LSD-BG durch ausländische Betriebe festgestellt, lediglich drei Fälle betrafen inländische Betriebe.