pv_trainerin

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  • als Antwort auf: Dienstnehmer whft. in Lichtenstein #73464
    pv_trainerin
    Teilnehmer

    Hallo!
    Ein Kollege hat zum ersten Mal genau diesen Fall, wo ein Mitarbeiter nach Liechtenstein übersiedelt und in Vorarlberg arbeitet. Er hat mich als PV-Trainerin gefragt und ich hab mir gedacht, ich leite diese Frage an das kompetente PV-Forum weiter.

    Wie läuft das jetzt in der Personalverrechnung genau ab?

    a) SV: Ich nehme an, die SV wird ganz normal in Österreich eingehoben. Muss er diesbezüglich irgendetwas noch beachten?

    b) LSt: Wie schaut es dann mit der Lohnsteuer aus? Was muss er (als Personalverrechner) da genau tun?

    Danke!

    LG
    Julia

    als Antwort auf: Pendlereuro #73448
    pv_trainerin
    Teilnehmer

    Danke für die Antwort!

    hab noch eine weitere Frage: bei gebrochener Abrechnungsperiode wird der Pendlereuro wie PP oder Freibetrag aliquotiert? (hier halt so: Jahresbeitrag/360*KT)

    LG
    Julia

    als Antwort auf: Pfändung Taggelder #73408
    pv_trainerin
    Teilnehmer

    Hallo!

    Danke für die Antwort!!!

    LG und eine erfolgreiche Woche!
    Julia

    als Antwort auf: 20%-Regel bei Pfändungen #72357
    pv_trainerin
    Teilnehmer

    So – da bin ich wieder!

    Hab mir das nochmals angschaut…

    Geldbezug 3.200,- (Angestellter
    KFZ-Sachbezug: 375,-
    Bei der Musterlösung steht halt dabei: Die SV-Sonderaufteilungsregel („20%-Regel“) nach § 53 Abs. 1 ASVG (braucht bzw.) darf nicht angewandt (zu) werden. Ich dachte halt zunächst, das habe eventuell was mit der Pfändung zu tun.

    Wahrscheinlich ist damit meint, dass diese 20 % der Geldbezüge ja eh nicht überschritten werden (hab ich nachgerechnet). – trotzdem komisch…

    Na jedenfalls bin ich jetzt auf ein anderes Beispiel gestoßen: habe ein anderes Beispiel (skriptum m. Instituts), wo jemand das aber – vermutlich falsch (kann mich wie immer natürlich auch täuschen) – gerechnet hat:

    Lohn: 544,-
    Sachbezug: 400,-

    944,- –> SV (15,2 %) –> 143,49 EUR –> sollte die SV da nicht 118,24 betragen?

    ich weiß, das hat jetzt eigentlich nix mehr mit der Pfändung direkt zu tun, obwohl es natürlich dann die Berechnung des pfändbaren Teils etc. beeinflusst …

    lg und danke schon mal!
    Julia

    als Antwort auf: 20%-Regel bei Pfändungen #72348
    pv_trainerin
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Das dachte ich eben auch – mich hat das echt gewundert…

    Hab nämlich ein anderes Beispiel gerechnet und da ist die 20 % Regel zum Tragen gekommen – hab ich ganz normal berechnet und dann wurde ich irritiert, weil das bei einem anderen Musterbeispiel so gestanden ist.

    Aber viell. konnte in dem Beispiel die 20 % regel wegen etwas anderem nicht angewandt werden…kA – müsste ich nochmals anschauen. Hab jetzt die Unterlage nicht bei mir – weiß nur aus Erinnerung, dass der Anteil der Sachbezüge relativ hoch ist, bzw. ging es halt darum, dass das absolute Existenzminimum berücksichtigt werden soll.

    Es ist eine Lernunterlage, die ich nur auf Papier habe…. werd sie am Abend posten!

    lg und danke im Voraus
    Julia

    als Antwort auf: Sachbezug 20%-Regel #72347
    pv_trainerin
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Danke für die Bestätigung!Hab ich es doch gewusst…

    Ich dachte schon, ich hab da was versäumt…. oder sonst was….

    LG
    Julia

    als Antwort auf: Sachbezug 20%-Regel #72335
    pv_trainerin
    Teilnehmer

    Hallo!

    Hab da eine Interessensfrage:
    Einer meiner Leute hatte jetzt eine externe Prüfung bei der WKO und dort hat der Prüfer gemeint, die 20 % – Regel gibts nur für die Dienstwohnungen …. kann das sein bzw. ist das neu? lt. Ortner gilt das für alle Sachbezüge und ich hab das bisher auch immer so gehandhabt….

    LG
    Julia

    als Antwort auf: freiwillige Prämie Verbesserungsvorschlag + UB #72027
    pv_trainerin
    Teilnehmer

    Lieber Roland!

    Vielen herzlichen Dank – das hilft mir sehr!

    Liebe Grüße,
    Julia

    als Antwort auf: Sachbezug 20%-Regel #71541
    pv_trainerin
    Teilnehmer

    Hallo!

    Hab wieder eine Frage zum Sachbezug:

    Es wurde ja jetzt festgestellt, dass der vom DG übernommene SV-Anteil kein geldwerter Vorteil mehr ist und daher nicht mehr zum lohnsteuerpflichtigen Lohn dazugehört. Meine Frage jetzt: kann man aber diesen SV-Anteil weiter als Werbungskosten für die LSt-Bemessungsgrundlage geltend machen oder dürfen diese nicht mehr berücksichtigt werden?

    Bin nämlich gerade am Überarbeiten meiner Übungsbeispiele für meine Teilnehmer und bin mir da nicht mehr so sicher!

    LG
    Julia

    als Antwort auf: Aufteilung Urlaubsersatzleistung über Monate #71369
    pv_trainerin
    Teilnehmer
    Mathias wrote:
    Wie aliquotierst Du denn den Lohn für Jänner? 15/31 oder 15/30? Entsprechend würde ich dann auch die UEL aufteilen. Im ersten Fall 16/18 für Jänner und 2/18 für Februar, im zweiten Fall 15/17 für Jänner und 2/17 für Februar.

    Deine Variante b) halte ich für falsch. Auf den Februar entfallen definitiv nur 2 Tage der UEL und nicht 3.

    Verstehe ich das richtig: Je nachdem wie ich aliquotiere, habe ich einen Tag mehr oder weniger? Gibt es da eine genaue Regelung?

    Wie würde es ausschauen, wenn ich nach Arbeits- oder Werktagen aliquotiere?

    Danke! LG
    Julia

    als Antwort auf: Sachbezug 20%-Regel #70632
    pv_trainerin
    Teilnehmer

    noch was….

    was ist mit steuerfreien Tagesgeldern? sind die auch zu berücksichtigen!

    Danke nochmals!

    LG
    Julia

    als Antwort auf: Sachbezug 20%-Regel #70631
    pv_trainerin
    Teilnehmer

    Hallo!

    Hab eine andere Frage zur 20 % – Regel:

    Was ist in einem Monat, in dem Sonderzahlungen zur Auszahlung gelangen? Muss man diese bei den 20% der Geldbezüge berücksichtigen oder nimmt man hier nur die laufenden Bezüge?

    Liebe Grüße,
    Julia

    als Antwort auf: Lohnsteuer bei einer Urlaubsersatzleistung #70499
    pv_trainerin
    Teilnehmer

    oh mann – ich kann nicht mehr 21 + 3 rechnen…. 😉

    Ok – alles klar, danke für die Info!

    Ich hab eine weitere Frage auch noch bzgl. der LSt. bei der gesetzlichen Abfertigung!

    Wenn ich die Vervielfachermethode anwende: ich hab z.B. Anspruch auf 6 Monatsentgelte und 3 Monatsentgelte werden sofort fällig. Soll ich für diese Abrechnung bei der Berechnung des Vervielfachers diese drei Monate Abfertigung heranziehen oder soll ich zuerst die Lohnsteuer der gesamten Abfertigung berechnen und dann entsprechend aufteilen? (ich hoffe, ihr wisst, was ich meine…)
    lt. Ortner soll man ja die Lohnsteuer dann in Abzug bringen, wenn der entsprechende Teil der Abfertigung ausbezahlt wird – jetzt bin ich mir nicht sicher, ob man das bei der Berechnung des Vervielfachers auch tun soll. Im Endeffekt sollte ja das gleiche rauskommen.

    lg
    Julia

    als Antwort auf: Feiertagsarbeit #69950
    pv_trainerin
    Teilnehmer

    Hallo“

    Nochmals eine Frage zum Thema:

    Ist nun das Feiertagsarbeitsentgelt steuerfrei oder nicht? Beim Ortner ist das noch nicht so ganz klar und auch hier schien es damals noch nicht ganz klar zu sein.

    Danke!

    LG
    Julia

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