Eveline1965

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  • als Antwort auf: Freiwillige Abfertigung #72839
    Eveline1965
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    Hallo Julia,

    der Grund ist ein privater, er möchte für das Jahr 2011 ein höheres Netto erzielen. D.h. die Zahlung müsste 2011 versteuert werden und damit sowohl am Lohnkonto als auch am L16 stehen.

    Mit Vereinbarung, ist damit die Einvernehmliche Auflösung gemeint? Würde das bedeuten, wenn ich in die Einvernehmliche Auflösung hineinschreinbe, dass er einen Betrag X bereits mit 31.12.2011 ausbezahlt erhält, es als Freiwillinge Abfertigung deklarieren und abrechnen kann, obwohl das Dienstverhältnis zu diesem Zeitpunkt quasi noch aufrecht ist?

    LG
    Eveline

    als Antwort auf: UMSATZSTEUER FREIE DIENSTNEHMER #71119
    Eveline1965
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    Hallo Roland,

    danke für die rasche Antwort.

    Ich habe mir eh auch gedacht, dass das nicht sein kann. Das Problem ist nur, dass die Zeile 371 auf den E18 ja erst mit der neuen Version 07, als ab 1.7.2009 über ELDA verarbeitet werden und somit auf den E18 für 2008 die MV-Beiträge nicht gesondert ersichtlich waren.

    LG

    Eveline

    als Antwort auf: Kommunalsteuer Arbeitskräfteüberlassung #70791
    Eveline1965
    Teilnehmer

    Liebe Sabine,

    vielen Dank für die Antwort.

    Hätte dazu noch eine Frage; bedeutet dass, wenn bereits vor der Konkurseröffnung die Abgaben sowohl für die Finanz als auch an die GKK nicht bezahlt wurden, der Beschäftigter dafür haftet, obwohl monatlich die Rechnungen an die Arbeitskräfteüberlassungsfirma bezahlt wurden?

    LG
    Eveline

    als Antwort auf: Urlaubsstichtag bei Wiedereintritt #70034
    Eveline1965
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    vielen Dank für die rasche Antwort.

    LG

    Eveline

    als Antwort auf: Sachbezug PKW-Dienstfreistellung #69678
    Eveline1965
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    vielen Dank für die rasche Antwort.

    Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, nachdem bei uns in den Vereinbarung nicht verankert ist, dass auch während nicht aktiver Zeiten das Firmenfahrzeug zusteht, muss ich nichts auf den Gehalt draufschlagen.

    LG

    Eveline

    als Antwort auf: Mehrarbeitszuschlag #68911
    Eveline1965
    Teilnehmer

    In der Rz 1146 Lohnsteuerrichtlinien steht aber, „als Überstundenzuschläge gelten auch Zuschläge für Mehrarbeit“

    Warum sind sie dann nicht steuerfrei ?

    Lg

    Eveline

    als Antwort auf: Quartalsprämie #68863
    Eveline1965
    Teilnehmer

    Lieber Roland,

    ich habe leider den Artikel nicht. Bitte lasse ihn mir zukommen.

    Vielen Dank

    LG

    Eveline

    als Antwort auf: Quartalsprämie #68860
    Eveline1965
    Teilnehmer

    Lieber Roland,

    ist es auch möglich, diese Prämie monatlich als laufender Bezug zu akontieren und dann jeweils am Ende eines Quartals den Rest als Sonderzahlung auszuzahlen.

    Eveline

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