edith

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Buchtipp für Personalverrechnungsbeispiele #70375
    edith
    Teilnehmer

    Ich arbeiite mich gerade durch „Personlaverrechnung: eine Einführung“ natürlich von W.+H. Ortner
    beinhaltet: rechtliche Grundlagen
    Erläuterungen
    gelöste Beispiele
    (allerdings die 16. Ausgabe mit Stand 1.1.2008)

    Ich denke aber, es kommen noch weitere Tipps für Dich
    lg
    Edith

    als Antwort auf: Verein – geringfüge Beschäftigung #70362
    edith
    Teilnehmer

    danke biggi für Deine Infos, leider steht uns keine EDV zur Verfügung, daher wollten wir das alles auf „alte“ Weise erledigen – DG-Nummer kann per Fax angefordert werden, das ist schon mal gut ….

    BIs bald und noch einen schönen Arbeitstag
    lg
    Edith

    als Antwort auf: Verein – geringfüge Beschäftigung #70357
    edith
    Teilnehmer

    so,ich hab mir jetzt mal ein An- und Abmelde-Formular bei der WGKK besorgt. Wo bekommen wir die DG-Kontonummer her und dieses L16 (nach Beendigung des DV). Schickt uns dann die GKK monatlich einen Zahlschein? Können wir das in papierform beim Finanzamt abgeben?

    Ihr seht, wir sind wirklich „Anfänger“ und brauchen dringend Hilfe – bitte

    lg
    Edith

    als Antwort auf: EGFZ § 25 KO #69312
    edith
    Teilnehmer

    dürfe offenbar auch zu „umfassend“ sein – sonst hätt ich sicherlich Hilfe von Euch bekommen 🙁

    lg
    edith

    als Antwort auf: Aliquotierung bei ber. Austritt #69311
    edith
    Teilnehmer

    danke Roland, werde ich sicher machen (lassen)

    lg
    edith

    als Antwort auf: Aliquotierung bei ber. Austritt #69304
    edith
    Teilnehmer

    danke nochmal, hätte nicht gedacht, dass das wirklich so aufwändig ist – schade, leider kann ich den Berechnungen der AK nicht mehr vertrauen 🙁 da ist schon so viel schief gelaufen

    als Antwort auf: Aliquotierung bei ber. Austritt #69293
    edith
    Teilnehmer

    das hab ich dazu im Netz gefunden:

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Sonderzahlungen):
    Sie erhalten bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses (inkl. Kündigungszeit, Schadensersatzzeit) den aliquoten Teil Ihres Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeldes ausbezahlt.
    Beispiel: Wenn Ihr Arbeitsverhältnis am 30.09.2004 enden würde, und sie nicht erst nach dem 1.1.2004 eingetreten sind, bekommen Sie je 40/52 eines Monatsverdienstes (ArbeiterIn) oder je 9/12 eines Monatsgehaltes (Angestellte).

    als Antwort auf: Aliquotierung bei ber. Austritt #69292
    edith
    Teilnehmer

    Danke Roland, aber nachdem ich nicht vom Fach bin, weiß ich nicht genau, welche Daten noch fehlen, um das berechnen zu können 🙁

    Wenn ich richtig verstanden habe, SZ bis Austritt und von Austritt bis Ende KE werden die SZ gesondert berechnet und im Zeitraum UEL keine SZ – stimmts so?

    lg
    edith

    als Antwort auf: Kontak zu LV (aus Überzeugung) #69216
    edith
    Teilnehmer

    schade, ich hätte mich über Post sehr gefreut 🙁

    als Antwort auf: SZ nach berechtigten vorzeitigen Austritt #69199
    edith
    Teilnehmer

    Danke Martin,

    d.h. die UZ und WR bis 10.9. normal und bis 23.12. aliquot – bedeutet bei einem Brottogehalt von 1.413,–?

    Ich hab nämlich bloß brutto/12 x 8 gerechnet, ist das jetzt komplett falsch? Ich bin aber leider absolut nicht LV-firm, möchte nur gerne „nachrechen“ und hab leider niemanden greifbar, der in diesem Bereich tätig ist

    Danke jedenfalls für die Hilfe

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