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Voraussichtliche Sozial­versicherungswerte für 2019

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Die voraussichtlichen Werte in der Sozial­versicherung für 2019 liegen vor (Kundmachung im Bundes­gesetzblatt bleibt abzuw­arten):

Die Aufwertungszahl für 2019 beträgt 1,020. Mit dieser werden unter anderem die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.

Höchstbeitragsgrundlage

bis 31. 12. 2018

ab 1. 1. 2019

171 €

174 €

5.130 €

5.220 €

10.260 €

10.440 €

5.985 €

6.090 €

Geringfügigkeitsgrenze

bis 31. 12. 2018

ab 1. 1. 2019

438,05 €

446,81 €

657,08 €

670,22 €

Grenz­beträge zum Arbeitslosen­versicherungsbeitrag bei geringem Einkommen: Die Grenz­beträge zum Dienstnehmer­anteil am Arbeitslosen­versicherungsbeitrag für den Wegfall oder die Reduktion der Arbeitslosen­versicherungsbeiträge bei geringem Einkommen betragen für das Jahr 2019 voraussichtlich:

Monatliche Beitragsgrundlage

Versicherungs­anteil

Verrechnungsgruppe

0 %

N 25a

1 %

N 25b

2 %

N 25c

3 %

Die Auflösungs­abgabe beträgt 2019 131 €.

Der ganze Artikel (PV-Info 10/2018, 1) als PDF und bei Lindeonline.

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