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Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2019 liegen vor (Kundmachung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten):
Die Aufwertungszahl für 2019 beträgt 1,020. Mit dieser werden unter anderem die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.
Höchstbeitragsgrundlage
bis 31. 12. 2018
ab 1. 1. 2019
für laufende Bezüge, täglich
171 €
174 €
für laufende Bezüge, monatlich
5.130 €
5.220 €
für Sonderzahlungen, jährlich
10.260 €
10.440 €
für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich
5.985 €
6.090 €
Geringfügigkeitsgrenze
bis 31. 12. 2018
ab 1. 1. 2019
Monatlich
438,05 €
446,81 €
Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DGA), monatlich
657,08 €
670,22 €
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen: Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag für den Wegfall oder die Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen betragen für das Jahr 2019 voraussichtlich:
Monatliche Beitragsgrundlage
Versicherungsanteil
Verrechnungsgruppe
bis 1.681 €
0 %
N 25a
über 1.681 € bis 1.834 €
1 %
N 25b
über 1.834 € bis 1.987 €
2 %
N 25c
über 1.987 €
3 %
Die Auflösungsabgabe beträgt 2019 131 €.
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