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BFG: Großes Pendlerpauschale – Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel

(Bild: © iStock/Roman Stavila) (Bild: © iStock/Roman Stavila)

Die Berechnung der Wegzeiten hat einzig und alleine an Hand objektiver Verhältnisse zu erfolgen; persönliche Umstände (hier: Kinder in die Schule bringen) haben dabei außer Betracht zu bleiben.

Entscheidung: BFG 14. 6. 2019, RV/4100572/2015, Revision nicht zugelassen.

⇒   Zum vollständigen Entscheidungstext.

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