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Alles geklärt beim PKW-Sachbezug von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern?

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Das Thema „PKW-Sachbezüge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern“ war in den letzten Jahren und Monaten ein bewegtes. Die zahlreichen Entscheidungen und abweichenden Ansichten der Finanz­verwaltung wurden auch in der Literatur ausgiebig diskutiert (vgl Kuprian, Auftraggebereigenes Kraftfahrzeug: Sachbezugs­bewertung bei Einkünften nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG, PV-Info 12/2016, Seite 22 ff; Kunesch, Aktualisierung der Information zum Kommunal­steuergesetz, PV-Info 3/2018, Seite 3 ff; Kiesenhofer, Privatnutzung von Firmenfahrzeugen bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern, PV-Info 5/2018, Seite 2 ff). Ein Gastbeitrag von Mag. Thomas Kiesenhofer.

In einem aktuellen Erkenntnis des BFG befasst sich das Gericht auch mit für die Praxis relevanten Detailfragen ( BFG 11. 5. 2018, RV/3100247/2017). Zudem zieht sich die Finanz­verwaltung nun endgültig von ihrer stark kritisierten Rechtsmeinung zurück und erkennt die ständige Rechtsprechung an, dass bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern nur die Privatnutzung des arbeitgebereigenen Fahrzeugs den Lohnneben­kosten unterliegt.

Der ganze Artikel (PV-Info 10/2018, 2) als PDF und bei Lindeonline.

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