EuGH: Entgeltliche Abtretung einer Position in einem Verfahren zur Zwangsvollstreckung einer gerichtlich anerkannten Forderung an einen Dritten
Art 135 Abs 1 Buchst b MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass die Steuerbefreiung, die dort für Umsätze, die die Gewährung und Vermittlung von Krediten sowie die Verwaltung von Krediten betreffen, vorgesehen ist, nicht für einen Umsatz gilt …