Zuflussprinzip bei Rehabilitationsgeld verfassungwidrig
Der VfGH (17.6.2021, G223/2020) hat die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes darin erblickt, dass Pensionen in jenes Jahr der Besteuerung fallen, in dem sie zustehen und Rehabilitationsgeld in jenem Jahr, in dem es zufließt. Die entsprechende Bestimmung in §19 Abs 1 Z 2 erster Teilstrich EStG wird aufgehoben.