Schlagwort: Wohnungseigentum

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#146 – Victoria Dangl – Privilegierte Änderungen im Wohnungseigentum

Die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes 2022 hat erleichterte Änderungsmöglichkeiten für privilegierteÄnderungen gebracht. Welche Arten von Änderungen unter die Privilegierung fallen, welche konkreten Schritte vor Durchführung der Maßnahmen zu setzen sind und wie ein Widerspruch funktioniert und welche Folgen dieser hat, diese und zahlreiche weiteren Fragen werden ausführlich von Frau Mag. Victoria Dangl, Rechtsanwältin bei Liebenwein Rechtsanwälte, erläutert.

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#131 – Markus Urbanz – Wohnungseigentum an Stellplätzen

Auf einer Liegenschaft auf der Wohnungseigentum begründet ist kann ein Stellplatz unterschiedliche Widmungen haben. An diesem kann selbständiges Wohnungseigentum, Zubehör zum Wohnungseigentum begründet sein oder dieser gehört zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft. Welche Auswirkungen die entsprechende Widmung hat, wie eine Benützungsregelung getroffen werden kann, was es bei E- Ladestationen zu beachten gibt, diese und weitere Fragen werden von Herrn Dr. Markus Urbanz, Immobilientreuhänder und allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, beantwortet.

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Am Punkt #48 mit Christoph Kothbauer – Verwalterkündigung im Wohnungseigentum

Der Wohnrechtsexperte Mag. Kothbauer erklärt wie bei der Kündigung des Verwalters im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes vorzugehen ist. Welche Mehrheit es für die Beschlussfassung braucht und welche Fristen zu beachten sind wird ebenso erläutert, wie die Folgen einer möglichen Beschlussanfechtung. Auch die oft strittigen Punkte wann und an wen die Verwaltungsunterlagen zu übergeben sind werden behandelt.

(Bild: © iStock/sl-f)
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Der Klimawandel im Wohnungseigentum – die WEG-Novelle 2022

Mit dem vorliegenden Ministerialentwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG) geändert werden soll (WEG‑Novelle 2022), beabsichtigt die Bundesregierung eine Modernisierung des WEG mit der Zielsetzung, eine umweltfreundlichere Nutzung von Gebäuden zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Die Frist für die Begutachtung ist im August 2021 abgelaufen, die Novelle soll mit 1.1.2022 in Kraft treten.