COVID-19-Verlustberücksichtigungs-Verordnung
Das Parlament hat im Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) eines Verlustrücktrages geschaffen. Im Gesetz wurde dem Bundesminister für Finanzen die Ermächtigung erteilt, eine Verordnung mit nähren Details zu erlassen.