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Generalkollektivvertrag zu Corona-Tests in Kraft

Am 25.1.2021 ist der Generalkollektivvertrag zu Corona‑Tests und zur Entlastung beim Maskentragen in Kraft getreten und gilt vorerst für alle Unternehmen, für die die Wirtschaftskammer die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt und die ArbeitnehmerInnen in diesen Betrieben. Laut Wirtschaftskammer sei jedoch beabsichtigt, den Geltungsbereich des Generalkollektivvertrags mittels Satzung auch auf Betriebe zu erstrecken, die nicht der Wirtschaftskammer angehören und für die auch sonst kein Kollektivvertrag gilt.