BFG: Teilwertabschreibung – Patronatserklärung als (nicht zu berücksichtigender) „wertbeeinflussender“ Umstand, der erst nach dem Bilanzstichtag eingetreten ist
Der Zeitpunkt der Erstellung der Bilanz ist nur wesentlich für „werterhellende“ Umstände. „Wertbeeinflussende“ Umstände, die zwischen Bilanzstichtag und dem Tag der Bilanzerstellung eintreten, sind nicht zu berücksichtigen.