EuGH: Bindung der Steuerverwaltung an Tatsachenfeststellungen und rechtliche Wertungen aus konnexen Verwaltungsverfahren
Die MwStSyst-RL, der Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte und Art 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind dahin auszulegen, dass sie einer mitgliedstaatlichen Regelung oder Praxis, wonach die Steuerverwaltung bei der Überprüfung des von einem Steuerpflichtigen ausgeübten Rechts auf Vorsteuerabzug