BFG: Anzeigepflicht für Internetplattform zur Vermittlung von Unterkünften an Reiseveranstalter?
Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 15 Abs 2 WTFG bezieht sich die Anzeigepflicht der Diensteanbieter auf die nach ihren Geschäftsunterlagen vorhandenen Identifikationsdaten und Kontaktdaten der bei ihnen registrierten Unterkunftgeber sowie auf sämtliche Adressen der bei ihnen registrierten Unterkünfte (Unterkunftseinheiten) im Gebiet der Stadt Wien.