BMF-Info zu COVID-19 und Registrierkassen
In Anbetracht der weitreichenden Folgen des Auftretens des SARS-CoV-2-Virus im gesamten Bundesgebiet und der besonderen Umstände der erforderlichen Beschaffungs- und Inbetriebnahmemaßnahmen wird eine vergleichbare Regelung wie zum Zeitpunkt der Einführung der technischen Sicherheitseinrichtung für Registrierkassen im Jahr 2017 getroffen.