Verbraucherschutz im Privatrecht und im Prozessrecht
Seit dem 1. Oktober 1979 steht in Österreich das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) in Kraft, die wohl bekannteste Verbraucherschutznorm in Österreich. Es beruht auf dem Gedanken, dass sich der Verbraucher typischerweise in einer unterlegenen Position befindet – und wegen dieses „Machtgefälles“ ist die Vertragsfreiheit nicht in der Lage, einen adäquaten Interessenausgleich zwischen den Vertragsparteien herbeizuführen.