Corona-Prämie: (lohn)steuer-, aber nicht abgabenfrei
Prämien für den Einsatz von Arbeitnehmern im Zuge der Corona-Krise sollen steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Begründet wird dies damit, dass der Staat an der Prämie nicht partizipieren und alles direkt bei den Mitarbeitern ankommen soll. Die entsprechende Regelung findet sich im 3. COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/23. Bei den Dienstgebern sieht das aber anders aus.
Coronavirus – Regierung stellt Supermarkt-Prämien steuerfrei
Wien (APA) – Die Regierung wird die Prämien für Supermarkt-Beschäftigte während der Corona-Krise nicht besteuern. Es sei klar, dass der Staat vom Einsatz der Mitarbeiter nicht profitieren dürfe, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Mittwoch. Daher sollen für jene Bereiche, die das System aufrechterhalten, Bonuszahlungen im Sinne eines „15. Monatsgehaltes“ komplett steuerfrei gestellt werden.