VwGH zur Abzugsbeschränkung ausländischer Pflichtversicherungsbeiträge zur Krankenversicherung
In diesem Fall war ein Arbeitnehmer im Jahr 2010 von seinem deutschen Arbeitgeber nach Österreich entsendet worden. In der Folge wurde er in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig, verblieb jedoch im deutschen Sozialversicherungssystem.