BFG: Mitwirkungspflicht an der Sachverhaltsdarstellung
Die Bedeutung der mündlichen Verhandlung besteht ua gerade darin, dass im Rahmen der mündlichen Verhandlung den Parteien umfassend zu den bisherigen Beweisergebnissen Gehör eingeräumt werden kann (VwGH 14. 9. 2017, Ra 2016/15/0015).