PILLAR II | Mindestbesteuerungsgesetz in Kraft getreten
Am 30.12.2023 wurde in BGBl I 187/2023 im Rahmen des Mindesbesteuerungsreformgesetzes (MinBestRefG), mit dem unter anderem die BAO und das UGB geändert wurden, das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) veröffentlicht, das mit 31.12.2023 in Kraft getreten ist. Das von mehr als 140 Staaten auf OECD-Ebene entwickelte und vom Rat der EU in eine Richtline gegossene Konzept einer mindestens 15 %igen Besteuerung globaler Unternehmensgewinne verpflichtet große Unternehmen dazu, für Wirtschaftsjahre, die ab dem 31.12.2023 beginnen, ihre Gewinne, unabhängig davon, wo diese erwirtschaftet worden sind auf ein 15 %iges Steuerniveau hochzuschleusen.
Mindestbesteuerungsgesetz – Umsetzung von OECD Pillar 2 und der entsprechenden EU-Richtlinie
In Österreich wurde am 3. Oktober 2023 ein Gesetzesentwurf zur Mindestbesteuerung veröffentlicht. Das Mindestbesteuerungsrecht wird zukünftig das Körperschaftsteuerrecht ergänzen. Auf Basis einer EU Richtlinie ist die Einführung eines solchen Mindestbesteuerungsrechts für alle EU Mitgliedstaaten (teilweise mit Übergangsvorschriften) verpflichtend.