Aufrechnungsverbot in einem Mietvertrag zwischen Verbrauchern ist nicht unzulässig
Das Verbot des Kompensationsausschlusses für im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehende („konnexe“) Gegenforderungen nach § 6 Abs 1 Z 8 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist weder unmittelbar noch analog anwendbar.