BFG zur österreichischen Glücksspielabgabe – Risiko bei Gewinnspielen mit Gutscheinen
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat mit Erkenntnis vom 10.06.2026, RV/7103560/2025 über die Glücksspielabgabe für ein im Jahr 2013 veranstaltetes Gewinnspiel entschieden.
BFG: Bemessungsgrundlage der Glücksspielabgabe
Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe bildet nach § 58 Abs 3 GSpG die Gesamtheit aller in Aussicht gestellten Gewinne. Maßgeblich ist der Empfängerhorizont der inländischen Öffentlichkeit und nicht eine Intention oder Mentalreservation des Veranstalters.


