Förderrichtlinien zum Corona-Hilfsfonds
Mit dem Corona-Hilfsfonds soll die rasche Bereitstellung finanzieller Mittel für österreichische Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise schwerwiegende Liquiditätsengpässe haben, sichergestellt werden. Am 8. 4. 2020 wurden im Verordnungswege die Richtlinien veröffentlicht, auf deren Basis die mit der Abwicklung betraute Bundesfinanzierungsagentur (COFAG) zu agieren hat und worin auch die Rahmenbedingungen für die antragstellenden Unternehmen näher konkretisiert sind.