NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | EU-Taxonomie-Verordnung
Die Berichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt nicht nur zu einer Ausweitung der zu berichtenden Informationen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten, sondern zukünftig auch zu einem Anstieg der Zahl der Unternehmen, die Informationen gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung offenlegen müssen. Durch die EU-Taxonomie-Verordnung steht ein einheitliches Klassifizierungssystem für die Beurteilung ob Wirtschaftstätigkeiten als „nachhaltig“ bzw. „grün“ gelten zur Verfügung.
EU-Taxonomie-Verordnung
Am 18. Juni 2020 wurde die VO 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (kurz EU-Taxonomie-Verordnung) von der EU veröffentlicht. Diese zielt darauf ab, nachhaltige Investitionen auszubauen und so den Green Deal umzusetzen. Das soll durch eine Neuausrichtung der Kapitalströme hin zu grünen Investitionen erreicht werden. Dazu normiert die Verordnung ein Klassifizierungssystem von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten.