VwGH: Keine Bindung an rechtswidrig gewährtes erstes Siebentel nach § 12 Abs 3 Z 2 KStG
Der VwGH führte aus, dass es auf den vom BFG in den Mittelpunkt seiner Erwägungen gestellten Umstand, dass die Teilwertabschreibung im Wurzeljahr 2005 „rechtskräftig anerkannt“ worden ist, nicht ankommt.