Die Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung – Die wichtigsten Vorschläge zur CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie im Überblick
Die EU-Kommission hatte zukünftige Erleichterungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits in ihrem Arbeitsprogramm 2025 als Omnibus-Vorschläge angekündigt. Am 26.02.2025 präsentierte die Europäische Kommission neben dem Clean Industrial Deal auch das Omnibus I Paket, das insbesondere Änderungsvorschläge hinsichtlich der Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie Verordnung enthält.
NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zur CSDDD
Die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) sieht Verpflichtungen für Unternehmen vor, ihre Lieferkette auf fragwürdige Praktiken in Bezug auf Umwelt- und Arbeitsaspekte zu überprüfen. Das Europäische Parlament hat dem Kompromisstext zur Richtlinie am 24.4.2024 seine Zustimmung erteilt. Am 24.5.2024 hat der Rat der Europäischen Union dem Kompromisstext zur CSDDD zugestimmt.
#192 – Bernhard Müller und Christian Richter-Schöller – EU-Entwaldungsverordnung – Strenger als die CSDDD?
In der medialen Aufregung um die CSDDD ging ein anderes Gesetz, das ebenfalls die Lieferkette im Auge hat, fast ein wenig unter: die Entwaldungs-Verordnung oder EU-Deforestation Regulation, die es durchaus in sich hat. Bereits seit Juni 2023 in Kraft, verpflichtet sie Unternehmen ab Ende 2024 dazu, ihre Lieferkette auf „Entwaldungsfreiheit“ sowie Arbeits- und Menschenrechtskonformität zu prüfen und diese Konformität sogar zu garantieren. „Bemühen“, wie es die CSDDD vorschreibt, ist hier nicht ausreichend. Was dies in der Praxis bedeutet und ob eine „Erfolgshaftung“ überhaupt zulässig sein kann, erläutern Christian Richter-Schöller und Bernhard Müller von DORDA Rechtsanwälte.