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EUGH „Nova Iberomoldes“ – BMF klärt Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen

Mit Urteil vom 4. Juni 2026 (Rs C 837/24 – Nova Iberomoldes) hat der EuGH zur Grunderwerbsteuer bei einer Sachgründung[NI1.1] Stellung genommen, bei der das Gesellschaftskapital durch Einbringung von Anteilen an grundstückshaltenden Gesellschaften aufgebracht wurde. Der Gerichtshof gelangte zu dem Ergebnis, dass eine nationale Regelung, die in einem solchen Fall die Erhebung von Grunderwerbsteuer auf den Anteilserwerb vorsieht, gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie (Richtlinie 2008/7/EG) verstoßen kann.

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GRUNDERWERBSTEUER | BMF entschärft Besteuerung bei Umstrukturierungen!

Mit EuGH-Urteil vom 4.6.2026 in der Rechtssache „NOVA IBEROMOLDES“ (C-837/24) hat der Europäische Gerichtshof eine für die Praxis äußerst bedeutsame Entscheidung zur unionsrechtlichen Zulässigkeit grunderwerbsteuerlicher Belastungen von gesellschaftsrechtlichen „Umstrukturierungen“ getroffen. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob die Erhebung einer portugiesischen Grunderwerbsteuer bei bestimmten Anteilsübertragungen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften mit der Kapitalansammlungsrichtlinie (RL 2008/7/EG) vereinbar ist.

Mit der Novelle der Forschungsprämienverordnung (FoPV) wurde klargestellt, dass die steuerlichen Abzugsverbote bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie zu berücksichtigen sind. (Bild: © iStock/Deagreez)
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FORSCHUNGSPRÄMIE| Laufende Anpassungen oder Verschärfungen der FoPV?

Gespannt wird auf die Endfassung der Forschungsprämienrichtlinie (FrPR 2025) gewartet, augenscheinlich musste das BMF auf eine VwGH Entscheidung zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage reagieren. Kurz vor Weihnachten erfolgte eine Novelle der Forschungsprämienverordnung (FoPV). Mit der Anpassung soll klargestellt werden, dass entgegen der VwGH Entscheidung weiterhin nur steuerlich anerkannte Aufwendungen als Bemessungsgrundlage gelten. Weiters wurden auch Klarstellungen zur Berücksichtigung von F&E bezogenen unmittelbaren Investitionen getätigt. Auch der Begriff der „marktnahen Forschung“ wird neu in den Anhang der FoPV aufgenommen.